Beurteilung von gutem Unterricht

1. Lehrerfunktionen in Unterrichtsstunden

Im Mittelpunkt der Beurteilung steht die Qualität des Unterrichts. Der Unterricht gilt als Kern der schuli­schen Arbeit.So stehen von den Lehrerfunktionen „Unterrichten – Erziehen – Beurteilen – Beraten – Organi­sieren/Verwalten – Innovieren“ bei der Beobachtung von Unterrichtsstunden vor allem die Leistungen im Unterrichten und Innovieren im Vordergrund, die im Reihenkonzept und in den pädagogisch-didaktischen Entscheidungen um die Elemente Erziehen und Beurteilen erweitert erscheinen, während Beraten und Or­ganisieren/Verwalten in der weiträumigen Tätigkeit der Referendarinnen und Referendare eine Rolle spie­len.

2. Prinzipien für guten Unterricht

Das Lernen im Fachunterricht nimmt die zentrale Stellung ein und ist zugleich Grundlage für fachübergrei­fende / fächerverbindendeAktivitäten. Die fachspezifische Wissensbasis ist ein vernetztes Fakten‑, Kon­zept‑, Theorie‑, Methoden- und Prozesswissen. Die Progression von Vorwissen und Wissenserweiterung (kumulatives Lernen) bestimmt effektive Lernwege, in denen der Kompetenzzuwachs für die Schülerinnen und Schüler erfahrbar werden muss.

Unterricht ist effizient, wenn die beiden folgenden Lernformen genutzt werden, wenn sie gezielt geplant, intensiv vorbereitet und im Wechsel wie mit Bezug auf einander eingesetzt werden:

  • Formen des sachsystematischen, inhaltsbezogenen, die Gegenstände vernetzenden, Vorwissen nutzenden und erweiternden sowie angeleiteten Lernens
  • Formen des lebensnah situierten, kontext- und problemorientierten, anwendungsbezogenensowie stärker selbstreguliertenLernens, zunehmend auch interdisziplinär.

Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, formalen Kompetenzen und Formen des Lernens von Lernen ergänzt diese Lernformen; sie erfolgt implizit über die ausgewiesenen Ziele und Methoden des fachlichen und interdisziplinären Lernens.

 

Die didaktisch-methodische Gestaltung des Lernens ist von einem begründeten funktionalen und ergebnis- sowie erfolgsorientierten Wechsel bestimmt:

  • der anspruchsvolle lehrergesteuerte, störungspräventive, aufgabenorientierte und klar strukturierte Unter­richt, in dem die verfügbare Zeit intensiv für Aufgaben genutzt wird, das Interaktionstempo aber so weit gemäßigt bleibt, dass Schülerinnen und Schüler Zeit zum Nachdenken und Spielraum für die Entwick­lung eines eigenen Gedankenganges finden
  • der kooperative, in komplexen Problemsituationen großen kognitiven Operationsraum für divergente Lösungsvarianten bietende Unterricht, der Eigenaktivitäten der Schülerinnen und Schüler eröffnet und zugleich klare Strukturierungshilfen für die offene Lernumgebung durch die Lehrperson bietet.

Die Vereinseitigungauf eine dieser Positionen hin ist unangebracht und übersieht sowohl die erwiesene Leistung aller Formen in ihrem Zusammenspiel als auch die Notwendigkeit des funktionalen, zielabhängigen Wechsels zwischen ihnen.

3. Stufengemäße Anforderungen

Das Studienseminar Jülich hat als ein Seminar der Sekundarstufe II mit gymnasialem Schwerpunkt (einschließlich Sekundarstufe I) zudem auf eine deutliche Einhaltung der stufen- und schulformspezifischen Anforderungen im Unterricht zu achten. Die eigene Fach- und Methodenkompetenz der Referendarinnen und Referendare muss so weit entwickelt sein, dass sie die Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläneihrer Fächer vermitteln können. Sie müssen diese inhaltlichen und methodischen Anforderungen also mit Überblick verarbeiten und überschreiten können, damit für die Schülerinnen und Schüler ein stufengemäßes Lernniveau mit stufengemäßen Unterrichtsmethodenhergestellt werden kann.

3.1 Das bedeutet für den Unterricht in der Sekundarstufe I:

  1. a) Planung:Unter- und Mittelstufenanspruch – Nutzung der primären Motivation, lebensnahe Problemorien­tierung, Aufbau einer konzentrierten Arbeitshaltung, Solidität und klare Arbeitsvorhaben, Übersichtlichkeit, Anschaulichkeit,  Elementarisierung und Dekomplexierung, Förderung und Hilfen, Differenzierung, Einpla­nung der Lernzielkontrolle, kürzere Phasen, Übung und Schriftlichkeit, praktikable Materialien, Verfahren zur Entwicklung der Eigenaktivitäten der Schülerinnen und Schüler
  2. b) Durchführung: Unter- und Mittelstufenbezug – Klarheit, Deutlichkeit und Anschaulichkeit in der Sprache, der Darstellung und Vermittlung, Führung und Unterstützung, Motivation und Aktivierung, Entwicklung der Gesprächsfähigkeit, stärkere Hilfen, klarer Phasenwechsel, Schreibphasen, Ergebnisfixierung, häufigerer Methodenwechsel, Interesse an den Frage- und Problemstellungen der Schülerinnen und Schüler, flexible Einbeziehung der Schülerbeiträge, Zuhören können und prägnante Zielführung bei den Eigenaktivitäten der Schülerinnen und Schüler

3.2 Das bedeutet für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe:

  1. a) Planung:Oberstufenanspruch – Aufbau der wissenschaftsorientierten Motivation, Einbeziehung des Vor­wissens, fachliche und kognitive Ziele, Progression, Komplexität, Schüler- und Methodenorientierung, Einplanung der Eigenaktivitäten und der Lernerautonomie der Schüle­rinnen und Schüler, fächerübergreifende Aspektuie­rung, Varianten des Lernwegs, Weiträumigkeit der Planung mit Blick auf die Qualifikationsphase und die Abituranforderungen
  2. b) Durchführung: Oberstufenanspruch – fachliche Prägnanz, Hilfen bei Zielaufbau und Problemeröffnung, forschendes und problemlösendes Arbeiten, Phase(n) für Lernerautonomie und Weiträumigkeit in der Ge­staltung des Lernwegs, bei kommunikativem Lernen Fähigkeit zur Moderation, zum Zuhören, Vermitteln und zur Impulssetzung sowie zum Einsatz verschiedener Gesprächsformen statt eng fragend-entwickelnd / abfragend (kein „Ping-Pong-Stil“), Zurückhaltung zur Unterstützung der Eigenaktivitäten der Schülerinnen und Schüler, Ergebnisorientierung, Methodenreflexion und Kompetenzaufbau, fachliche Progression, Ver­stehenstiefe und Durchdringung desUnterrichtsgegenstandes, kompetenter Umgang mit Lösungsvarianten der Schülerinnen und Schüler

4. Gegenstände der Beurteilung

Unterrichtsbesuche dienen der Anleitung, Beratung und Unterstützung der Referendarinnen und Referen­dare; sie sind auch Grundlage der Langzeitbeobachtung, d.h. der Abschlussbeurteilung. Bei der Abschluss­beurteilung beurteilen die Fachleiterinnen und Fachleiter die Eignung und Leistung der Referendarinnen und Referendare. (OVP 11.3, 17)

In den Unterrichtsbesuchen sollen die verschiedenen Arbeits- oder  Teilbereiche eines Faches sowie die verschiedenen Schulstufen und Kursniveaus vertreten sein. Drei der mindestens fünf Unterrichtsbesuche sollten in der Oberstufe erfolgen. Selbständiger Unterricht ist einzubeziehen.

Gegenstand der Beurteilung ist die Leistung der Referendarinnen und Referendare, nicht die der Schülerin­nen und Schüler. Insofern ist für Unterrichtsbesuche darauf zu achten, dass auch bei offenen Unterrichtsformen mit hoher Eigenak­tivität der Schülerinnen und Schüler die Aktivitäten der Lehrperson im Fokus der Beobachtung stehen; d.h. nur das Initiieren einer 40-minütigen Gruppenarbeit wäre nicht sinnvoll. Ebenso hat sich bewährt, bei pro­duktionsorientiertem Unterricht eine Produktion der Schülerinnen und Schüler, die über 10-15 Minuten hinaus dauert, in die Hausaufgabe oder die Stunde vor oder nach dem Unterrichtsbesuch zu verlagern, damit die Lehrerleistung bei der Vorbereitung oder der Verarbeitung der Schülerproduktion ins Zentrum kommt.

 

Quelle: Studienseminar Jülich

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